Praxis-Schutzkonzept

COVID-19 Schutzkonzept OdA KT Praxishygiene in Zeiten von COVID-19, gültig ab 29. Oktober 2020

Das Schutzkonzept wurde auf Grundlage der Vorgaben für Schutzkonzepte des Bundes zuhanden der Mitgliedverbände und der Therapeut*innen aktualisiert. Das Konzept kann von den Mitgliedverbänden aufgrund methodenspezifischer Gegebenheiten ergänzt werden. 

Gemäss den Vorgaben von BAG und SECO hat jedoch jede einzelne Therapeutin / jeder einzelne Therapeut sein / ihr eigenes Praxis-Schutzkonzept zu verantworten und dieses auch umzusetzen. Es ist Aufgabe der Kantone, das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Beachten Sie bei der Erstellung Ihres eigenen Schutzkonzeptes zudem die Weisungen des Kantons, in dem Sie Ihre Praxis führen. Die kantonalen Bestim- mungen gehen möglicherweise über diejenigen des Bundes hinaus.

 

Die aktuellen Bestimmungen finden sich in der Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 29.10.2020. 

 

Weitere Informationen sind auf der Webseite der OdA KT und beim BAG unter Informationen für Gesundheitsper-sonen aufgeschaltet.

 

Vorabklärung mit Klient*innen

Klären Sie folgende Punkte vor einer Terminvereinbarung telefonisch gründlich ab.

 


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201029_OdA_KT_Schutzkonzept_de.pdf
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1. Symptome

Grundsätzlich gehören Menschen mit Symptomen, die auf eine Covid-19-Erkrankung hin- weisen (Husten, Fieber, Atembeschwerden, Gelenkschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmacksempfinden) nicht in eine KT-Praxis. Ihnen ist dringend die Selbstisolation und die Kontrolle durch einen Arzt. 

 

2. Risikoklienten

Der Entscheid über die Durchführung einer Behandlung mit Risikoklient*innen liegt in der Eigenverantwortung von Therapeut*in und vor allem Klient*in. 

Im Falle einer Behandlung müssen die Vorgaben des Schutzkonzeptes besonders streng beachtet werden. Risikoklienten können allenfalls auch per Telefon, Skype etc. betreut werden.

Um die Sicherheit der Therapeut*innen, der Klient*innen und der Personen im nähe- ren Umfeld zu gewährleisten, empfehlen sich folgende Massnahmen, zusätzlich zur üblichen Praxishygiene.

 

3. Allgemeine Vorbereitung

✓ Entfernen unnötiger Gegenstände, welche von den Klient*innen angefasst werden könnten, aus dem Wartezimmer (z.B. Zeitschriften).

✓ Planen genügend Zeit zwischen den einzelnen Klient*innen ein, um Begegnungen zwischen diesen möglichst zu vermeiden.

 

4. Vor Arbeitsbeginn

✓ Wir tragen Kleider, welche bei mindestens 60°C gewaschen werden. Die Kleidung wird täglich gewechselt und ausschliesslich in der Praxis getragen. Je intensiver der direkte Körperkontakt ist, umso mehr Gewicht ist auf diesen Punkt zu legen.

✓ Vermeiden Sie das Tragen von Fingerringen, Armkettchen und Uhren.

✓ Waschen Sie sich gründlich die Hände. Video BAG

✓ Vor Eintreffen der Klient*in wird eine Hygienemaske angezogen.

 

✓ Je weniger Ihnen die Haare ins Gesicht fallen, umso kleiner die Versuchung, sich an die Maske oder ins Gesicht zu fassen.

✓ Lüften Sie die Praxisräume gründlich und regelmässig.

✓ Benutzen Sie für Gespräch und Behandlung einen möglichst grossen, möglichst gut be-

lüfteten Raum, indem die Luft frei zirkulieren kann. Die Schutzwirkung von Hygienemas- ken ist begrenzt. Je besser belüftet ein Raum ist, umso geringer ist die Konzentration von Aerosolen und umso kleiner damit das Risiko einer Infektion.

 

5. Klient*innen in der Praxis

✓ In allen öffentlich zugänglichen Räumen ist das Tragen einer Maske obligatorisch. Im Wartezimmer ist zudem der Abstand von 1,5 Metern zwischen Klient*innen einzuhalten.

✓ In der Praxis sind ausschliesslich Begleitpersonen zugelassen, die für Klient*innen dringend erforderlich sind. Diese müssen sämtliche Hygieneregeln ebenfalls befolgen.

✓ Wir Bitten die Klient*innen als erstes, sich die Hände zu waschen. Papierhandtücher in genügender Zahl stehen zur Verfügung. Der Abfalleimer hat einen Deckel.

✓ Fragen Sie nochmals gezielt nach möglichen Covid-19-Symptomen.

Bringen Sie im Eingangsbereich einen Hinweis auf die Maskenpflicht in allen öffentlich allfällige kantonale Weisungen und den Aushang der Schutzmassnahm-en gemäss BAG an.

 

6. Im Behandlungszimmer

✓ während der Behandlung wird aiöuf überflüssigen Körperkontakt vermeiden, um selber möglichst wenig Tröpfchen und Aerosole auszuscheiden und weder Ihr IGesicht noch Ihre Maske zu berühren. Wir sorgen für frische Luft.

✓ Wir stellen für jede Klientin / jeden Klienten eine eigene Unterlage und eigene Tücher bereit. Nach Gebrauch wird bei mindestens 60°C gewaschen. Allenfalls ist auf Papierunterlagen (Einwegmaterial) umgestellt.

✓ Kundenwäsche wird bei mehrmaliger Verwendung nur für die gleiche Person verwenden und entsprechend angeschrieben und getrennt gelagert (z.B. Decken)

 

7.  Nach der Behandlung

✓ Nachdem Klient*in verabschiedet wurde, ziehen wir die Hygienemaske entsprechend den Vorgaben des BAG oder des Lieferanten aus.

 

✓ Waschen Sie sich gründlich die Hände.

✓ Lüften Sie die Praxisräume ausgiebig.

✓ Desinfizieren Sie vor allem alle glatten Oberflächen, die die Klient*in berührt hat oder die

die nächste Klient*in berühren könnte (siehe auch folgender Abschnitt).

 

8. Reinigung

✓ Wir reinigen und desinfizieren Oberflächen und Gegenstände (Arbeitsflächen, Tastaturen, Telefone, Arbeitswerkzeuge, Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer und andere Objekte) nach Gebrauch bedarfsgerecht und regelmässig, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

✓ Spülen der Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nach dem Gebrauch mit Wasser und Spülmittel.

✓ Reinigen der WC-Anlage regelmässig

✓ Leeren der Abfalleimer (insbesondere bei Handwaschgelegenheit) regelmässig. Wir tragen dazu Handschuhe, die sofort nach Gebrauch entsorgt werden, um das Anfassen von Abfall zu vermeiden.

Aktualisiert 29.10.2020